Stand: 27.01.2026 12:46 Uhr
Der CDU-Wirtschaftsflügel will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Aus Niedersachsen kommt Kritik an dem Vorstoß – auch aus den Reihen der CDU selbst.
Deutschland leidet unter dem Fachkräftemangel. Aus Sicht des Wirtschaftsflügels der CDU liegt das auch daran, dass zu viele Menschen aus Lifestyle-Gründen in Teilzeit arbeiten. Er will das Recht deshalb einschränken und nur noch unter bestimmten Umständen gelten lassen. “Uns stört das Recht auf Teilzeit ohne Dialog mit dem Arbeitgeber in den Fällen, in denen es keinen Grund gibt”, führt die niedersächsische CDU Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen aus. Sie verdeutlicht: Gebe es einen triftigen Grund, solle Teilzeitarbeit weiterhin möglich sein – etwa im Fall von Kinderbetreuung, Pflege und Weiterbildung.
Sollte Teilzeit nur mit besonderer Begründung möglich sein?
Arbeitsminister Philippi: “Fassungslos”
Andreas Philippi, Niedersachsens Minister für Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, reagiert auf den Vorschlag “fassungslos”. “Insbesondere Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, um Job und Care-Arbeit unter einen Hut zu bekommen”, begründet er seine Haltung. “Eine Einschränkung vom Recht auf Teilzeit wäre weit entfernt von den Lebensrealitäten vieler Beschäftigter und vor allen Dingen von Frauen und berufstätigen Müttern.” Er befürchtet zudem bei einer Umsetzung des CDU-Vorschlags einen Rückgang von Beschäftigung.
CDU-Landesvorsitzender Lechner lehnt Vorstoß ab
Auch der niedersächsische CDU-Fraktions- und Landesvorsitzende Sebastian Lechner lehnt den Vorstoß seiner Parteikollegen ab. “In Zeiten eines massiven Fachkräftemangels kommt heute kein Arbeitgeber mehr an flexiblen Arbeitszeitmodellen vorbei”, sagt Lechner. “Wer Mitarbeiter gewinnen oder halten will, muss unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigen.” Der CDU-Politiker setzt sich stattdessen für “spürbare Entlastungen bei Steuern und Abgaben” sowie eine verbesserte Kinderbetreuung und mehr Unterstützung in der Pflege ein.
DGB: Vorschlag führt “zurück in die Steinzeit”
Harsche Kritik gibt es zudem vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. “Dieser Vorschlag führt gleichstellungspolitisch zurück in die Steinzeit”, sagt Bezirksvorsitzender Ernesto Harder. Eine Einschränkung der Teilzeitarbeit könne bedeuten, zu Zuständen der 50er zurückzukehren, bei denen Frauen die Sorgearbeit leisten und keinen Berufen mehr nachgehen. “Teilzeitarbeit in Deutschland ist vor allem weiblich und sicherlich keine Lifestylefrage”, kritisiert Harder. Eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbandes in Niedersachsen bezeichnete Teilzeitkräfte außerdem als “das Rückgrat der Gastronomie.”
Ärztegewerkschaft: “Teilzeit ist Notbremse, um Burnout zu entgehen”
Klare Worte findet zudem die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Niedersachsen. “In den Kliniken ist Teilzeit oft die einzige Notbremse, um der permanenten Überlastung und dem Burnout zu entgehen”, erklärt der Erste Vorsitzende Hans Martin Wollenberg. Die Abschaffung des Rechts auf Teilzeit sei daher ein “Schlag ins Gesicht all jener, die das Gesundheitssystem unter Aufbietung ihrer letzten Reserven aufrechterhalten”.
Niels-Stensen-Kliniken: “Arbeit dient Menschen – nicht umgekehrt”
Arbeitgeber machen sich derweil ebenfalls vermehrt gegen den CDU-Vorstoß stark. So etwa die Niels-Stensen-Kliniken, die in der Region Osnabrück-Emsland rund 5.400 Mitarbeitende beschäftigen. “Wer täglich im Schichtbetrieb körperlich und emotional fordernde Arbeit am Menschen leistet, trifft keine ‘Lifestyle-Entscheidung’, wenn er oder sie die Arbeitszeit anpasst”, argumentiert Bernd Runde, stellvertretender Geschäftsführer des Gesundheitsverbundes. Weiter ergänzt er: “Als katholisches Krankenhaus verstehen wir Arbeit als mehr als Erwerbstätigkeit: Sie dient dem Menschen – nicht umgekehrt.” Auch die Stadt Hannover sieht in der Teilzeitarbeit die Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen. Teilzeit sei von zentraler Bedeutung für die Stadt, stellt Personaldezernent Lars Baumann klar. Die Stadt beschäftigt mehr als 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unternehmerverbände Niedersachsen für CDU-Vorstoß
Von einer Belastung für Betriebe durch Teilzeit – sowohl organisatorisch als auch finanziell – spricht derweil Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN). Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit verschärfe Personalengpässe insbesondere in Bereichen mit Fachkräftemangel. “Flexible Regelungen über Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen sind praxistauglicher als gesetzliche Vorgaben”, sagt Hüppe. Er fordert: “Unternehmen brauchen mehr Handlungsspielraum statt Vorschriften.” Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will den Teilzeitanspruch auf dem Prüfstand sehen. “Mehr Arbeit bedeutet mehr Wohlstand und soziale Sicherheit”, teilt die BDA mit. Man müsse über Korrekturen sprechen – Denkverbote dürfe es nicht geben. “Wer das unzureichende Wachstum beklagt, muss die Wachstumsbremsen lösen”, argumentiert der Verband.
Teilzeitanspruch: So ist er geregelt
Derzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Anspruch auf Teilzeitarbeit und weitere Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Teilzeit verankert. Voraussetzung für den Anspruch: Das Arbeitsverhältnis muss seit mehr als sechs Monaten bestehen und der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem dürfen betriebliche Gründe dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen. In den vergangenen Jahren war die Teilzeitquote deutlich gestiegen. Im zweiten Quartal 2025 lag sie laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei 40,1 Prozent.