
Ein Antrag auf verringerte Arbeitszeit muss laut DGB schriftlich mit bevorzugter Stundenzahl und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Anspruch besteht nach mehr als sechsmonatigem Arbeitsverhältnis und mehr als 15 Mitarbeitern. “Jede Vereinbarung zu Teilzeit ist unterschiedlich”, stellt der DGB fest. Die Arbeitszeit steht im Arbeitsvertrag. Auch Minijobs sind immer Teilzeitbeschäftigungen. Betriebliche Gründe, die gegen die Verringerung der Arbeitszeit sprechen, dürfen nicht bestehen.
Unmittelbar wohl nichts. Nicht nur aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner SPD und dem CDU-Sozialflügel kommt teils heftige Kritik am MIT-Vorstoß – und die Warnung vor weniger Arbeitnehmerrechten. Für eine Einschränkung des Teilzeitanspruchs wäre aber ein Einvernehmen in der Koalition nötig.
Immerhin Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) reagierte aber mit der Forderung nach “mehr Vollzeitarbeit” – kombiniert mit Betreuungsmöglichkeiten. Connemann gab sich kämpferisch. Kritik wies sie als mutwiliges Missverstehen zurück. “Es geht uns ausschließlich darum, kein einseitiges Recht gegenüber Arbeitgebern zu haben, wenn es darum geht, sein Freizeitinteresse leben zu können”, sagte sie RTL und ntv. “Teilzeit ist richtig und gut, wenn ein Grund besteht.”