Home » Lifestyle » Der Tag: “Lifestyle-Produkt”: Krankenkasse muss laut Gericht nicht für Abnehmspritze zahlen – n-tv.de

Share This Post

Lifestyle

Der Tag: “Lifestyle-Produkt”: Krankenkasse muss laut Gericht nicht für Abnehmspritze zahlen – n-tv.de

Der Tag: "Lifestyle-Produkt": Krankenkasse muss laut Gericht nicht für Abnehmspritze zahlen - n-tv.de
Mit einem Piks abspecken? Nur auf eigene Kosten, urteilte ein Gericht in Mainz.

Mit einem Piks abspecken? Nur auf eigene Kosten, urteilte ein Gericht in Mainz.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Die Abnehmspritze ist immer noch kein Schnapper. Deshalb wollte eine Frau in Rheinland-Pfalz vermutlich, dass ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Doch die winkt ab – und ein Gericht gibt dem Versicherer recht: Bei einer gesetzlich Versicherten muss die Krankenkasse nicht die Kosten für eine Abnehmspritze übernehmen, urteilt das Sozialgericht Mainz. Der Mitteilung zufolge habe die versicherte Frau bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Mittel “Wegovy” beantragt. Die Urteilsbegründung: Da es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein “Lifestyle-Produkt” handele, sei der Versicherer in dem Fall nicht verpflichtet zur Zahlung (Az.: S 7 KR 76/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Share This Post